Adhäsionsprozess

Adhäsionsprozess
Adhäsionsprozess,
 
Verfahren, das dem durch eine Straftat Verletzten die Möglichkeit gibt, einen aus dem Delikt erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafprozess des Täters geltend zu machen, anstatt ihn vor dem Zivilgericht einzuklagen (§§ 403 ff. StPO). Von einer Entscheidung über den Antrag kann abgesehen werden, wenn er sich zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet oder wenn er das Verfahren verzögern würde. In der Praxis wird daher vom Adhäsionsprozess wenig Gebrauch gemacht. - In Österreich und in der Schweiz gelten ähnliche Regelungen.

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Ad|hä|si|ons|pro|zess, der (Rechtsspr.): Adhäsionsverfahren.

Universal-Lexikon. 2012.

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